Wenn es drauf ankommt.

Wenn ein geliehener Kran umkippt. Und mit ihm mehrere Millionen.

Portraitfoto von Burkhard Brämer

Burkhard Brämer, CEO

„Bei gemieteten Großgeräten zeigt sich der Wert von Versicherungsschutz nicht auf dem Papier, sondern in der Beratung abseits der eigenen Deckung.“

Sie leihen sich das Auto eines Freundes. Ein Moment Unaufmerksamkeit, und schon ist es ein Totalschaden. Sofort die bange Frage: Wer zahlt das? Multiplizieren Sie dieses Gefühl mit dem Wert eines Einfamilienhauses. Genau das ist unserem Kunden passiert, mit einem Spezialkran im Wert von 3,8 Millionen Euro.

So hat bauass geholfen:

  1. 1

    Mietkonstellation vorab prüfen

    Wie ist die Kaskoversicherung des Vermieters aufgestellt, wo entstehen Haftungsrisiken für den Mieter?

  2. 2

    Regressverzicht durchsetzen

    Das Interesse unseres Kunden als Mieter wurde mitversichert.

  3. 3

    Zuständigkeiten klären

    Im Schadenfall war von Anfang an klar, wer für was zuständig ist.

  4. 4

    Schaden regulieren, Regress abwenden

    Zügige Regulierung, ohne dass ein Regress durchgesetzt werden konnte.

Die Story dahinter:

Für ein Infrastrukturprojekt hatte unser Kunde einen Spezialkran angemietet, Wiederbeschaffungswert rund 3,8 Millionen Euro. Beim Umsetzen des ferngesteuerten Krans kam es zum Unfall: Totalschaden.

Sofort stellten sich unangenehme Fragen: Wer ersetzt den Schaden? Und wer trägt einen möglichen Regress, den der Kaskoversicherer gegen unseren Kunden geltend machen könnte? Entscheidend war, dass wir bereits vor der Anmietung die Kaskobedingungen mit dem Vermieter abgestimmt hatten, inklusive Regressverzicht, durch den das Interesse des Mieters mitversichert war.

Für unseren Kunden blieb es ein teurer Vorfall auf dem Papier, kein Griff in die eigene Kasse über Millionen. Ein umgekippter Kran macht ordentlich Radau. Wäre die Haftungsfrage nicht vorher geklärt gewesen, hätte der Nachhall deutlich länger gedauert.

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