Schlecht versichert Teil II: Absicherung bei Insolvenzen von Partnern

Immer wieder sorgen Insolvenzen von Partnerunternehmen am Bau für große Schwierigkeiten. Insbesondere wenn es darum geht, Bauschäden eines Unternehmens zu beheben, dass zwischenzeitlich von einer Insolvenz betroffen wurde, stellen sich große Fragen hinsichtlich der Regressansprüche.

04. August 2020

Beispiel: Mangelhafte Wasserleitung in größerer Wohnimmobilie

Nach Abnahme einer durch einen Generalunternehmer schlüsselfertig erstellten Wohnimmobilie mit mehreren Einheiten wird ein Schaden festgestellt. Aufgrund einer mangelhaft verpressten Warmwasserleitung kommt es zu einem massiven Austritt von Leitungswasser mit entsprechenden Folgen für Mauerwerk und Gebäude insgesamt.

Haftpflichtversicherung oft nicht ausreichend

Der Schaden wird zunächst vom Versicherer der Eigentümergemeinschaft reguliert und dann beim verursachenden Nachunternehmer für Sanitär-Heizung-Klima regressiert. Dieser ist allerdings zwischenzeitlich insolvent und kann daher auch die Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr zahlen. Der Gebäudeversicherer wird nach Abtretung der vertraglichen Erfüllungsansprüche durch den Bauherrn nunmehr beim Generalunternehmer vorstellig. Dessen Haftpflichtversicherer lehnt die Regulierung aufgrund des Ausschlusses zur vertraglichen Erfüllung ab.

Zusatzversicherung

Für solche und ähnliche Fälle ist das Abschließen einer Zusatzversicherung sinnvoll. Denn Insolvenzen gibt es immer wieder und wird es immer geben. Insbesondere für Generalunternehmer ist es sinnvoll, Haftpflichtversicherungen zu prüfen und ggf. eine Zusatzversicherung für den Fall von Insolvenzen ihrer Partner abzuschließen. Gerne überprüfen wir vom bauass-Team ihre Versicherungslage und geben ihnen individuelle Empfehlungen für den passenden Versicherungsschutz.

Auch für Sie finden wir die passende Lösung.

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