Schlecht versichert Teil I: Schäden an gemieteten Baugeräten

Nicht selten werden für Arbeiten auf der Baustelle unterschiedlichste Geräte gemietet – vom Industrieventilator über Lichtmastaggregate bis hin zu Baggern und Generatoren. Doch wie verhält es sich eigentlich mit der Haftung, wenn im Zuge der Nutzung von gemieteten Geräten ein Schaden entsteht, der in der Form nicht über den Mietvertrag abgesichert ist?

31. Juli 2020

Beispiel: Totalschaden bei einer gemieteten Betonpumpe

Eine gemietete Betonpumpe stürzt aufgrund einer unsachgemäß erstellten Arbeitsfläche oder Baustraße in eine Baugrube sodass an der Pumpe ein Totalschaden entsteht.

Haftpflichtversicherung nicht zuständig

Der Geräteversicherer der Betonpumpe reguliert für den Eigentümer den Sachtotalschaden an der Pumpe. Allerdings regressiert der Versicherer den Schaden dann beim verursachenden Unternehmer. Dieser meldet den Schaden seiner Haftpflichtversicherung. Diese teilt ihm aber mit, dass die Haftpflichtversicherung für den Schaden nicht aufkommt, da Schäden bei Miete, Leihe oder Pacht nicht mit abgedeckt sind.

Besser den Schutz prüfen

Oftmals bestehen zu Partnern, wie vermeintlichen „Lieferanten“ oder „Nachunternehmern“ reine Mietverhältnisse. Durch diesen Umstand sind einige Schäden, die auf der Baustelle verursacht werden, über die Betriebshaftpflichtversicherung nicht geschützt. Daher empfiehlt es sich, die Verträge bzw. Verhältnisse genauestens zu studieren und ggf. entsprechende Versicherungen abzuschließen. Gerne überprüfen wir vom bauass-Team Ihre Versicherungslage, insbesondere bei Mietverhältnissen, und geben Ihnen individuelle Empfehlungen für den passenden Versicherungsschutz.

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