Hier finden Sie Informationen von ibr-online, der Datenbank für die Immobilien- und Bauwirtschaft und für Berater auf den Gebieten des Immobilien-, Bau-, Miet-, Wohnungseigentums- und Vergaberechts. Herausgeber: RA Dr. Alfons Schulze-Hagen, Mannheim.
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Auszüge aus dem ibr-online-Newsletter 04/2011
Architekten- und Ingenieurrecht
BGH zum Mitverschulden des Bauherrn bei nicht genehmigungsfähiger Planung! Ein Architekt, der mit der Genehmigungsplanung beauftragt ist, schuldet als Werkerfolg grundsätzlich eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung. Die Haftung des Architekten ist nicht einmal dann ausgeschlossen, wenn zunächst eine Baugenehmigung erteilt, diese aber später wegen Rechtswidrigkeit wieder aufgehoben wird, zum Beispiel wegen Verletzung von Abstandsvorschriften. Häufig sind die Fälle aber derart, dass der Architekt vom Bauherrn gehalten war, die Bebaubarkeit des Grundstücks möglichst weitgehend auszuschöpfen. Dann stellt sich die Frage, inwieweit dem Bauherrn die bauordnungsrechtlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bekannt sind und er überhaupt auf die Rechtmäßigkeit einer erteilten Baugenehmigung vertrauen darf. Sind dem Auftraggeber Umstände bekannt, aufgrund derer sich die Fehlerhaftigkeit der Genehmigungsplanung des Architekten aufdrängt, und macht er von der erteilten Baugenehmigung dennoch Gebrauch, verstößt er regelmäßig gegen die im eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schäden zu bewahren.
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10
Bauvertragsrecht
BGH zur konkludenten Abnahme: Die Abnahme ist der Dreh- und Angelpunkt eines Werkvertrags. Sie kann in sehr unterschiedlicher Weise erklärt werden, zum Beispiel als förmliche oder ausdrücklich erklärte Abnahme. In vielen Fällen fehlt es aber an einer ausdrücklichen Erklärung, dann kann eine Abnahme auch konkludent erklärt werden. Eine solche konkludente Abnahme kommt aber regelmäßig nicht in Betracht, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht worden ist.
BGH, Beschluss vom 27.01.2011, Werkstatt-Beitrag
BGH zu Verhandlungs- und Besprechungsprotokollen: Der Bauvertrag ist ein Langzeit- und Rahmenvertrag. Er wird ständig fortgeschrieben, zum Beispiel durch Terminanpassungen, Nachtragsaufträge usw. Dabei stellt sich die Frage der rechtlichen Bedeutung von Verhandlungs- und Baubesprechungsprotokollen. Ist eine Vertragspartei mit dem Ergebnis der Verhandlung nicht einverstanden, versucht sie mitunter, durch Hinweis auf die fehlende Vollmacht ihres Gesprächsteilnehmers sich von dem Ergebnis der Verhandlung zu lösen. Das wird nach der neuen BGH-Rechtsprechung zur Bedeutung von derartigen Protokollen nur noch selten Erfolg haben. Denn der BGH behandelt derartige Protokolle wie kaufmännische Bestätigungsschreiben. Nach dem Erhalt eines solchen Protokolls muss die Vertragspartei dem Inhalt umgehend widersprechen, anderenfalls muss sie ihn gegen sich gelten lassen.
BGH, Urteil vom 27.01.2011, Werkstatt-Beitrag
BGH zur Abrechnung des gekündigten Werkvertrags: Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof mit der Abrechnung eines frei gekündigten Werkvertrags befasst. Dabei hat er bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen auf einen immer wieder vorkommenden Fehler aufmerksam gemacht: Die Vergütung bemisst sich nicht nach den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, wie etwa Ratenzahlungen. Maßgebend ist der Betrag, der dem auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil der vereinbarten Vergütung entspricht.
BGH, Urteil vom 27.01.2011, Werkstatt-Beitrag
BGH: Wann gerät der Bürge in Zahlungsverzug? Die Forderung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft wird grundsätzlich mit der Forderung der Hauptschuld fällig. Einer Leistungsaufforderung des Gläubigers unter Vorlage von die Hauptschuld belegenden Unterlagen bedarf es dazu nicht. Wann aber gerät der Bürge in Verzug? Zu dieser Frage hat jetzt der BGH Stellung bezogen. Werden dem Bürgen die notwendigen Informationen zur Hauptschuld vom Gläubiger nicht erteilt, gerät er nicht in Verzug, wenn ihn kein eigenes Verschulden daran trifft, dass er sie nicht erhalten hat. Ob der Bürge verpflichtet ist, eigene Erkundigungen beim Hauptschuldner einzuholen, hat der BGH offengelassen. Auf jeden Fall ist der Bürge gehalten, die aus seiner Sicht zur Prüfung erforderlichen Unterlagen ausreichend deutlich anzufordern.
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 53/10
BGH: BauFordSiG ist verfassungskonform: In dem Streit um das novellierte Bauforderungssicherungsgesetz haben die Gegner eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich mit Beschluss vom 27.01.2011 eine Verfassungbeschwerde gegen das BauFordSiG in der Fassung vom 23.10.2008 nicht zur Entscheidung angenommen, weil es dieses Gesetz für verfassungskonform hält.
BVerfG, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09
BGH: Fällig bleibt fällig! Die Prüfbarkeit von Schlussrechnungen beschäftigt immer wieder die Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat bekanntlich den Grundsatz aufgestellt, dass die fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung binnen zwei Monaten gerügt werden muss, anderenfalls sich der Auftraggeber darauf nicht mehr berufen kann. Das bedeutet, dass in die Sachprüfung der vorliegenden Schlussrechnung eingetreten werden muss. Das hat für den Bauunternehmer den Vorteil, dass es nicht zu einer weiteren Verzögerung kommt. Das hat aber auch den Nachteil für ihn, dass über die Begründetheit der Schlussrechnung trotz ihrer fehlenden Prüfbarkeit nunmehr endgültig entschieden wird. Das hat weiter zur Konsequenz, dass die einmal eingetretene Fälligkeit nach Ablauf der 2-Monats-Frist durch Vorlage weiterer Schlussrechnungen nicht mehr beseitigt werden kann. Legt also der Unternehmer nach Ablauf der zwei Monate eine erneute Schlussrechnung vor, die wiederum nicht prüfbar ist und wird dies innerhalb einer 2-Monats-Frist nach Zugang sogar gerügt, so ändert dies nichts daran, dass die Schlussrechnung fällig und in die Sachprüfung einzutreten ist.
BGH, Urteil vom 27.01.2011, Werkstatt-Beitrag